Die Anmeldung und Zuweisung interessierter Jugendlicher erfolgt über die kantonale Berufsberatung. Diese leitet die Anmeldung zusammen mit der entsprechenden Empfehlung an die Programmleitung von Mentoring Thurgau weiter.
Die Programmleitung von Mentoring Thurgau prüft die Anmeldung und entscheidet abschliessend über die endgültige Aufnahme.
Grundlegende Aufnahmekriterien:
Sofern alle Aufnahme-Kriterien erfüllt und die Unterlagen vollständig sind, wird von der Programmleitung eine zum Mentee passende Mentor*in gesucht.
Bei einem ersten Gespräch zwischen Mentee, Mentor*in, den Eltern und der Programmleitung werden die Wünsche und Erwartungen aller Beteiligten besprochen, die Möglichkeiten und Grenzen des Programms aufgezeigt und geprüft, ob die Chemie zwischen Mentee und Mentor*in stimmt. Ist dies der Fall, wird das Tandem zwischen Mentor*in und Mentee gebildet und durch eine Tandemvereinbarung formalisiert.
Das Tandem trifft sich regelmässig und definiert gemeinsam Etappenziele. Die Treffen finden in den kantonalen Berufsbildungszentren (BIZ), beim Thurgauer Gewerbeverband oder an anderen öffentlichen Orten statt. Die Unterstützung wird kontinuierlich an den Fortschritt und die individuellen Bedürfnisse des Mentees angepasst. Während des gesamten Prozesses findet ein regelmässiger Austausch zwischen der Programmleitung und dem/der Mentor*in statt. Die Programmleitung steht dem Tandem während des Mentorats als Ansprechperson für Fragen und bei auftretenden Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite.
Die Begleitung erfolgt in der Regel bis zum Abschluss des Lehrvertrags oder dem Finden einer alternativen Anschlusslösung (Praktikum, Brückenangebot, etc.)