Medienmitteilung: Der Thurgauer Gewerbeverband sagt viermal Ja

Die Präsidentenkonferenz des Thurgauer Gewerbeverbandes hat die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 24. November gefasst. Mit deutlichen Mehrheiten hat sie dem Ausbau der Nationalstrassen, den Mietrechtsanpassungen und der EFAS-Vorlage zugestimmt.

Die Präsidentenkonferenz des Thurgauer Gewerbeverbandes ist das statutarische Organ für Wahl und Abstimmungsempfehlungen. Bereits an ihrer Konferenz von Anfang September hat sie auch die Parolen für die Volksabstimmung vom 24. November 2024 beschlossen.

Zum Ausbauschritt für die Nationalstrassen STEP sagte die Präsidentenkonferenz bei nur einer Gegenstimme sehr deutlich ja und folgte der Empfehlung von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, die darauf aufmerksam machte, wie wichtig die Abstimmung für den Thurgau ist, auch wenn es in dieser Vorlage nicht um einen Ausbau im Thurgau geht. Mit einem deutlichen Ja sendet der Thurgau ein Signal nach Bern, dass Bedarf zum Ausbau der N23 besteht.

Auch die beiden Vorlagen zum Mietrecht waren bei den Mitgliedern der Präsidentenkonferenz unbestritten. Einstimmig sagten sie Ja zu beiden Vorlagen, bei denen es um formelle Anpassungen zum Thema Kündigung bei Eigenbedarf und die Formvorschriften bei Untermiete geht.

Bei der Vorlage zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung liessen sich die Anwesenden von den Argumenten von Dr. med. Mark Ebneter, Vizepräsident der Ärztegesellschaft Thurgau, überzeugen. Er empfahl der Versammlung, der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen im Gesundheitswesen (EFAS) zuzustimmen. Die medizinische Indikation soll für die Art der Behandlung ausschlaggebend sein und nicht die Finanzierung. Auch hier zeigten die Präsidenten eine deutliche Haltung und fassten einstimmig die Ja-Parole.

Der Thurgauer Gewerbeverband ruft seine Mitglieder auf, am 24. November in diesem Sinne ihre Stimmen an der Urne abzugeben.

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