Der Thurgauer Gewerbeverband (TGV) begrüsst den Entscheid des Bundes, die heute geltende Wertfreigrenze im Reiseverkehr von CHF 300.00 ab 01.01.2025 auf CHF 150.00 zu reduzieren. Langfristiges Ziel des Wirtschaftsverbandes bleibt weiterhin eine Senkung auf CHF 50.00 pro Person und Tag.
Im Grenzkanton Thurgau sind Gewerbe, Gastronomie und Detailhandel von den Auswirkungen des Einkaufstourismus besonders betroffen. Eine Wertfreigrenze von CHF 300.00 im Reiseverkehr führt zu Ungerechtigkeiten, Steuerausfällen und schwächt den Wirtschaftsstandort. «Die Senkung der Grenze für steuerbefreite Einfuhren auf CHF 150.00 pro Person und Tag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung» erklärt Diana Gutjahr, Nationalrätin und Vize-Präsidentin des Thurgauer Gewerbeverbandes. Da der Schweiz durch diese Ungleichbehandlung jedes Jahr mehrere hundert Millionen Franken Steuererträge entgehen, ist und bleibt das Ziel des Thurgauer Gewerbeverbandes, die Senkung der Wertfreigrenze auf eine Bagatellgrenze von 50 Franken. «Gerade beim aktuellen Haushaltsdefizit des Bundes sind höhere Steuereinnahmen sehr willkommen», so Gutjahr weiter.
Mit der Entwicklung und Etablierung der Applikation «QuickZoll» für die Anmeldung und Versteuerung der Wareneinfuhren wird der Administrationsaufwand sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit signifikant reduziert. Die Zunahme der Anzahl Verzollungen ist deshalb weder mit Mehraufwand noch mit zusätzlichem Personal zu bewerkstelligen.