Ruhetagsgesetz Thurgau: Der TGV begrüsst die moderate und zeitgemässe Anpassung des Ruhetagsgesetzes, die es den Gemeinden ermöglicht auch nicht-religiöse Veranstaltungen in Innenräumen für bis zu 500 Personen zu bewilligen. Diese Lösung funktioniert im Nachbarkanton St. Gallen bereits seit über 20 Jahren.
JA-Parole