Damit der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union erhalten werden kann und Schweizer Unternehmen diesbezüglich wettbewerbsfähig bleiben, hat der Bund das bereits über 30 Jahre alte Datenschutzgesetz überarbeitet. Die Inkraftsetzung des Totalrevidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) erfolgt am 1. September 2023.
Besonders hervorzuheben sind die neuen Sanktionen: Wer ab dem 01. September eine betroffene Person zum Zeitpunkt der Datenerhebung nicht ordentlich informiert oder ihr nachträglich auf deren Anfrage keine genügende Auskunft über die erhobenen Daten erstattet, so wie es das Gesetz verlangt, kann sich – auf Antrag der betroffenen Person – mit Bussen bis zu 250'000 Franken konfrontiert sehen. Deshalb ist es für KMU wichtig, sich ihrer Pflichten bewusst zu sein, deren Missachtung von den Sanktionsartikeln des revDSG direkt mit Busse bedroht werden:
Der Thurgauer Gewerbeverband bietet den Thurgauer KMU nachfolgend einen leicht verständlichen Leitfaden inkl. Vorlagen zum Download, mit welchen die Unternehmen das Risiko einer Gesetzesverletzung mindern können.
Prüfen, welche Personendaten im Unternehmen erhoben oder bearbeitet werden (Kunden, Mitarbeiter, Beauftragte etc.) |
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An den jeweiligen Erhebungsstellen die Informierung gewährleisten |
zum Beispiel:
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Eigene Datensicherheit sicherstellen |
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Datensicherheit von externen Partnern und Drittanbietern (z.B. Online-Adressverwaltungsplattform) sicherstellen |
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Jegliche Datenschutzverletzung, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt, sofort dem EDÖB melden |
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Das Unternehmen muss in der Lage sein, einer Person auf Anfrage Auskunft darüber zu geben, welche Daten über sie bearbeitet werden |
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Eine Datenschutzfolgeabschätzung ist nur für jene Unternehmen Pflicht, welche eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Der Schweizerische Gewerbeverband SGV hat eine umfassende Sammlung von Vorlagen und ein Merkblatt mit detaillierten Infos für KMU sowie zur Verfügung gestellt. Die Vorlagen sind in den obigen Downloads verlinkt.
Weitere Links, Ansprechpartner und Downloads stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung
Link zum Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/deredoeb/kontakt.html | Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Kanton Thurgau lic. iur. Fritz Tanner, Rechtsanwalt Regierungsgebäude Zürcherstrasse 188 8510 Frauenfeld Tel. 058 345 53 41 Bitte Javascript aktivieren! | Ansprechpartner zum Thema Datenschutz des Schweizerischen Gewerbeverbandes: Dieter Kläy Bitte Javascript aktivieren! |